Viele Gartenbesitzer träumen von einem eigenen Gartenhäuschen. Lesen Sie hier, was es zu beachten gilt, wenn Sie ein Gartenhaus bauen möchten.
Viele Gartenbesitzer träumen von einem eigenen Gartenhäuschen. Ist dieses doch optisch eine attraktive Ergänzung zur Terrasse, wie auch eine praktische Lösung zur Aufbewahrung sämtlicher Gerätschaften und Gartenmöbel. Lesen Sie in unserem Artikel "Gartenhaus organisieren", wie Sie Ihr Gartenhaus clever organisieren und einrichten. Denn Ordnung muss sein. Und das gilt auch schon für die Planung Ihres Gartenhauses.
Ja. Vor der Anschaffung sollten Sie beachten, dass die meisten Gartenhäuser nicht ohne weiteres im eigenen Garten aufgestellt werden können und nicht genehmigungsfrei sind. Ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung – das ist oft nicht möglich. Informieren Sie sich daher vorab umfassend über bestehendes Baurecht, um Ärger im Nachhinein zu verhindern.
Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt von der Größe des Gartenhauses, dem Standort auf dem Grundstück, der Ausstattung sowie dem Verwendungszweck ab . Maßgeblich beeinflusst Ihr Wohnort das Projekt ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu bauen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, gibt es unterschiedliche Vorgaben für das Errichten eines Gartenhauses. Ob dies zum Beispiel ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Bei Unsicherheiten ist es deshalb ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Gartenhauses zu erkundigen.
Auch viele Gemeinden schaffen mittels ihres Bebauungsplans Einschränkungen beim Bau von Gartenhäusern. Dort ist unter anderem festgelegt, ob sogenannte Nebenanlagen und dazu zählen - Lauben, Geräteschuppen und Gartenhäuser - nur innerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche errichtet werden dürfen. Meist ist diese Fläche dann bereits durch das Wohnhaus belegt. Da ein Bebauungsplan oftmals weitere Bedingungen für die Errichtung eines Gartenhauses enthält, sollten Sie sich unbedingt direkt bei Ihrer Gemeinde informieren. Denn auch ein baugenehmigungsfreies Gartenhaus muss mit baurechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken oder Einhaltung des Brandschutzes, vereinbar sein.
Auch ist es ratsam, seinen Nachbarn über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Gerade bei Grenzbebauungen vermeiden Sie so unangenehme Auseinandersetzungen über das neu errichtete Gartenhaus. Bei Bauten direkt auf der Gartengrenze zum Nachbarn ist zudem Vorsicht geboten: Sehr häufig können Sie hier mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Nur unter den folgenden Bedingungen dürfen Gartenhäuser direkt auf der Grenze des Grundstücks errichtet werden, in allen anderen Fällen muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden.
Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende Musterbauordnung (MBO). Diese soll den einzelnen Ländern aber lediglich als Richtlinie dienen. In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Befassen Sie sich unbedingt vor Bau des Gartenhauses mit den für Sie relevanten Paragraphen, denn in einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.
Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz. Dieses Gesetz gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Für größere Bauten muss immer eine Baugenehmigung beantragt werden. Weiter ist vorgeschrieben, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf. Es dient hier lediglich als Wetterschutz sowie der Unterbringung von Gartengeräten. Halten Sie diese Bestimmungen ein, steht einem Bau nichts mehr im Wege.
Halten Sie alle Vorschriften ein, so sollte Ihrem Traum vom eigenen Gartenhaus nichts mehr im Wege stehen.
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