Stehen mir Entschädigungsansprüche bei übermäßigem Laubfall vom Nachbargrundstück zu?
Das Wichtigste in Kürze: Bei übermäßigem Laubfall vom Nachbargrundstück kann gemäß § 906 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Laubrente bestehen. Wir empfehlen jedoch, erst bei erheblicher Beeinträchtigung – etwa durch verstopfte Dachrinnen – eine Entschädigung zu fordern. Voraussetzung ist, dass das ortsübliche Maß an Laub deutlich überschritten wird. Die Höhe der Laubrente richtet sich nach dem Reinigungsaufwand und wird vom Gericht festgelegt. Vorrangig sollte jedoch eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn angestrebt werden.