Mancherorts wird eine Konfliktberatungsstelle für Nachbarschaftsstreitigkeiten angeboten.
Alle Jahre wieder! Besonders im Herbst hat man mit dem eigenen Garten alle Hände voll zu tun. Ärgerlich wird es, wenn zusätzlich Laub und Samen vom Nachbargrundstück dazukommen und den eigenen Rasen verhüllen. Die Laubrente soll hier gesetzlich Einhalt gebieten. Was das konkret ist, erfahren Sie in diesem Magazinartikel.
Leider machen die Auswüchse und Hinterlassenschaften von nebenan nicht am Gartenzaun halt. Vom Wind getrieben, erhalten sie auch im privaten Grundstück Einzug. Da kann es schnell passieren, dass der Nachbarschaftssegen schief hängt.
Für Abhilfe sorgt ein eigen dafür vorgesehenes Gesetz: die Laubrente nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB. Allerdings tritt es nicht in jedem Fall in Kraft. Die ortsübliche Menge an Herbstlaub, die vom Grundstück des Nachbarn stammt, ist ein zumutbares Maß und muss somit hingenommen werden. Dabei handelt es sich um eine „unwesentliche Beeinträchtigung“. Das bedeutet, dass kein Anspruch gegenüber dem Baumbesitzer geltend gemacht werden kann.
Anders ist es bei übermäßig störendem Laubfall, den man von Nachbars Garten im eigenen Reich vorfindet. Für solche Ärgernisse hat der Gesetzgeber für klare Richtlinien gesorgt. Geregelt wird dies durch das Nachbarschaftsrecht in den Landesnachbargesetzen und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wenn ein stark erhöhter Reinigungsaufwand vonnöten wird, weil die übliche Menge an Laub und Samen überschritten ist und somit enorme Einwirkungen auf den eigenen Garten hat, spricht man von einer „wesentlichen Beeinträchtigung“. In dieser Situation kann die Laubrente in Kraft treten. Im Fall eines solchen Urteils ist der Baumbesitzer verpflichtet, dem betroffenen Nachbarn eine jährliche Entschädigung zukommen zu lassen.
Solch ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kann auch genehmigt werden, wenn zum Beispiel Dachrinnen am Haus laufend von Laub, Blüten und Samen verstopft werden, die vom Baum des angrenzenden Grundstücks stammen. Diese Einwirkungen und Beeinträchtigungen auf das eigene Grundstück übersteigt, laut Bundesgerichtshof (BGH), den zumutbaren Reinigungsaufwand. (Siehe: BGH, Urteil vom 14.11.2003, AZ.: V ZR 102/03) Das ortsübliche Maß wird hier überschritten und stellt somit keine hinzunehmende Beeinträchtigung mehr dar. Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hat die übermäßig starken Einwirkungen von Laub und Co. zu tragen und kann deshalb für dessen Beseitigung einen Ausgleich verlangen.
Damit man einen Anspruch auf eine Laubrente erhält, muss also die zumutbare und ortsübliche Grenze an Blatt- beziehungsweise Laubfall überschritten sein.
Alles zum Thema "Laub entsorgen" finden Sie im gleichnamigen Online-Artikel.
Zum Grundstück des Nachbarn überhängende Äste oder zu nah am fremden Grundstück gepflanzte Bäume sind ebenfalls ein Grund, der zur Beeinträchtigung durch Laub führen kann.
Grundsätzlich muss der Grundstückseigentümer darauf achten, dass beim Pflanzen von Bäumen der gesetzlich festgelegte Abstand zum fremden Grundstück eingehalten wird. Ansonsten könnte es dazu kommen, dass der gepflanzte Baum entfernt oder zumindest seine Äste auf die vorgegebene Höhe zurückgeschnitten werden müssen.
Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Steht der Baum schon seit Jahren ohne das er als Ärgernis deklariert wurde, ist der Grenzabstand verjährt. Die vorgeschriebene Abschlussfrist nach dem Landesnachbarrecht und dem BGB ist abgelaufen. Dem Wunsch nach Beseitigung kann nicht stattgegeben werden.
Ebenfalls muss der Baum stehen bleiben, wenn er der Baumschutzordnung unterliegt.
Ist das zumutbare Maß an Blätter und Blüten vom Baum des Nachbarn überschritten, kann es also zu einem Entschädigungsanspruch kommen. Wie hoch der Betrag der Laubrente ist, richtet sich nach dem Maß des entstandenen Mehraufwandes. Das heißt, die Kosten, die für eine Reinigung von Laub und anderen Hinterlassenschaften, an Haus und Garten aufkommen würden, wird durch die Laubrente abgedeckt. So wird ein finanzieller Ausgleich geschaffen. Die Anspruchshöhe ist vom Gericht im Einzelfall zu ermitteln. Da jede Situation unterschiedlich ist, kann somit keine pauschale Regelung genannt werden.
Realistischerweise muss man aber hinnehmen, dass sich eine Vielzahl der Gerichte gegen den Anspruch auf eine Laubrente entscheiden. Das zeigen auch aktuelle Urteile.
Im Wesentlichen wird es damit begründet, dass derjenige, der im Grünen wohnt, mit dem Laubfall eines Baumes zu rechnen hat und ihn ohne Entschädigung hinnehmen muss. Zudem wurde die Beeinträchtigung und der zusätzliche Mehraufwand an Reinigung von Laub und Co. oft als zu gering gewertet.
Bevor man sich also entschließt, gerichtlich gegen den Nachbarn vorzugehen, ist man in jedem Fall besser beraten, zuerst eine friedliche Einigung herbeizuführen.
Bestimmt ist jedem an einem harmonischen Nachbarschaftsverhältnis gelegen. Dies könnte durch übereilte Handlungen verloren gehen und zu zusätzlichem Streit und Ärger führen. Deshalb sollte ein gerichtliches Eingreifen die letzte Instanz sein. Beachten Sie, dass es nach einer Anzeige schwer oder sogar unmöglich wird, wieder ein gutes Nachbarschaftsverhältnis herzustellen. Besser wäre es, wenn beide Parteien den Frieden suchen und ihren Beitrag dazu leisten. Das bedeutet in manchen Fällen auch, den eigenen Anspruch an den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks zu dezimieren.
Das folgende Schrittesystem kann helfen, den Nachbarschaftskrieg nicht ausbrechen zu lassen und ein harmonisches Verhältnis zu wahren.
Kochen die Emotionen über, lässt man sich leicht zu Racheakten, Streitereien oder Drohungen hinreißen. Solche Reaktionen sind wenig hilfreich und verschlimmern die Lage noch.
Deshalb lautet das oberste Gebot: Ruhe bewahren!
Hilfreicher ist es, ein offenes Gespräch zu suchen. Allerdings erst, nachdem sich das eigene Gemüt beruhigt hat. Dann kann man auch wieder sachlich an das Thema herangehen. Vorab sollte man sich selbst die Frage stellen, ob die Störung wirklich eine solch große Beeinträchtigung darstellt, dass es sich lohnt, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und eventuelle Unstimmigkeiten zu riskieren.
Entschließt man sich dazu, das Gespräch zu suchen, können folgende Punkte hilfreich sein:
Stellt sich keine Besserung der Sachlage ein, ist der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft die nächste Instanz.
Mancherorts wird eine Konfliktberatungsstelle für Nachbarschaftsstreitigkeiten angeboten.
Sind all Ihre Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt, ist die letzte Anlaufstelle der Anwalt. Wie weiter gegen den angrenzenden Grundstückseigentümer vorgegangen wird, ob es beispielsweise zur Anzeige kommt, kann mit dem Rechtsanwalt besprochen werden.
Hatten auch Sie schon mit dieser Thematik zu tun? Wie konnten Sie das Problem lösen? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!
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