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Stehen mir Entschädigungsansprüche bei übermäßigem Laubfall vom Nachbargrundstück zu?

Laubrente

Aktualisiert am: 02.10.2023
|
1 Min
|
Von: Laurien Rudhardt
Laurien Rudhardt
Aktualisiert am: 02.10.2023
|
1 Min

Das Wichtigste in Kürze: Bei übermäßigem Laubfall vom Nachbargrundstück kann gemäß § 906 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Laubrente bestehen. Wir empfehlen jedoch, erst bei erheblicher Beeinträchtigung – etwa durch verstopfte Dachrinnen – eine Entschädigung zu fordern. Voraussetzung ist, dass das ortsübliche Maß an Laub deutlich überschritten wird. Die Höhe der Laubrente richtet sich nach dem Reinigungsaufwand und wird vom Gericht festgelegt. Vorrangig sollte jedoch eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn angestrebt werden.

Laubrente

Leider machen die Auswüchse und Hinterlassenschaften von nebenan nicht am Gartenzaun halt. Vom Wind getrieben, erhalten sie auch im privaten Grundstück Einzug. Da kann es schnell passieren, dass der Nachbarschaftssegen schief hängt.

Für Abhilfe sorgt ein eigen dafür vorgesehenes Gesetz: die Laubrente nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB. Allerdings tritt es nicht in jedem Fall in Kraft. Die ortsübliche Menge an Herbstlaub, die vom Grundstück des Nachbarn stammt, ist ein zumutbares Maß und muss somit hingenommen werden. Dabei handelt es sich um eine „unwesentliche Beeinträchtigung“. Das bedeutet, dass kein Anspruch gegenüber dem Baumbesitzer geltend gemacht werden kann.

Anders ist es bei übermäßig störendem Laubfall, den man von Nachbars Garten im eigenen Reich vorfindet. Für solche Ärgernisse hat der Gesetzgeber für klare Richtlinien gesorgt. Geregelt wird dies durch das Nachbarschaftsrecht in den Landesnachbargesetzen und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

 

Paragraph Laubrente
pixabay.com

Laubrente - was ist das?

Wenn ein stark erhöhter Reinigungsaufwand vonnöten wird, weil die übliche Menge an Laub und Samen überschritten ist und somit enorme Einwirkungen auf den eigenen Garten hat, spricht man von einer „wesentlichen Beeinträchtigung“. In dieser Situation kann die Laubrente in Kraft treten. Im Fall eines solchen Urteils ist der Baumbesitzer verpflichtet, dem betroffenen Nachbarn eine jährliche Entschädigung zukommen zu lassen.

Solch ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch kann auch genehmigt werden, wenn zum Beispiel Dachrinnen am Haus laufend von Laub, Blüten und Samen verstopft werden, die vom Baum des angrenzenden Grundstücks stammen. Diese Einwirkungen und Beeinträchtigungen auf das eigene Grundstück übersteigt, laut Bundesgerichtshof (BGH), den zumutbaren Reinigungsaufwand. (Siehe: BGH, Urteil vom 14.11.2003, AZ.: V ZR 102/03) Das ortsübliche Maß wird hier überschritten und stellt somit keine hinzunehmende Beeinträchtigung mehr dar. Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks hat die übermäßig starken Einwirkungen von Laub und Co. zu tragen und kann deshalb für dessen Beseitigung einen Ausgleich verlangen.

Damit man einen Anspruch auf eine Laubrente erhält, muss also die zumutbare und ortsübliche Grenze an Blatt- beziehungsweise Laubfall überschritten sein.

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Abstand zum Nachbargrundstück

Zum Grundstück des Nachbarn überhängende Äste oder zu nah am fremden Grundstück gepflanzte Bäume sind ebenfalls ein Grund, der zur Beeinträchtigung durch Laub führen kann.

Grundsätzlich muss der Grundstückseigentümer darauf achten, dass beim Pflanzen von Bäumen der gesetzlich festgelegte Abstand zum fremden Grundstück eingehalten wird. Ansonsten könnte es dazu kommen, dass der gepflanzte Baum entfernt oder zumindest seine Äste auf die vorgegebene Höhe zurückgeschnitten werden müssen.

Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Steht der Baum schon seit Jahren ohne das er als Ärgernis deklariert wurde, ist der Grenzabstand verjährt. Die vorgeschriebene Abschlussfrist nach dem Landesnachbarrecht und dem BGB ist abgelaufen. Dem Wunsch nach Beseitigung kann nicht stattgegeben werden.

Ebenfalls muss der Baum stehen bleiben, wenn er der Baumschutzordnung unterliegt.

Bäume im Herbst
pexels.com

Höhe der Entschädigung

Laub in den Händen
pexels.com
Hände schütteln
pixabay.com

Ist das zumutbare Maß an Blätter und Blüten vom Baum des Nachbarn überschritten, kann es also zu einem Entschädigungsanspruch kommen. Wie hoch der Betrag der Laubrente ist, richtet sich nach dem Maß des entstandenen Mehraufwandes. Das heißt, die Kosten, die für eine Reinigung von Laub und anderen Hinterlassenschaften, an Haus und Garten aufkommen würden, wird durch die Laubrente abgedeckt. So wird ein finanzieller Ausgleich geschaffen. Die Anspruchshöhe ist vom Gericht im Einzelfall zu ermitteln. Da jede Situation unterschiedlich ist, kann somit keine pauschale Regelung genannt werden.

Realistischerweise muss man aber hinnehmen, dass sich eine Vielzahl der Gerichte gegen den Anspruch auf eine Laubrente entscheiden. Das zeigen auch aktuelle Urteile.

Im Wesentlichen wird es damit begründet, dass derjenige, der im Grünen wohnt, mit dem Laubfall eines Baumes zu rechnen hat und ihn ohne Entschädigung hinnehmen muss. Zudem wurde die Beeinträchtigung und der zusätzliche Mehraufwand an Reinigung von Laub und Co. oft als zu gering gewertet.

Bevor man sich also entschließt, gerichtlich gegen den Nachbarn vorzugehen, ist man in jedem Fall besser beraten, zuerst eine friedliche Einigung herbeizuführen.

Bestimmt ist jedem an einem harmonischen Nachbarschaftsverhältnis gelegen. Dies könnte durch übereilte Handlungen verloren gehen und zu zusätzlichem Streit und Ärger führen. Deshalb sollte ein gerichtliches Eingreifen die letzte Instanz sein. Beachten Sie, dass es nach einer Anzeige schwer oder sogar unmöglich wird, wieder ein gutes Nachbarschaftsverhältnis herzustellen. Besser wäre es, wenn beide Parteien den Frieden suchen und ihren Beitrag dazu leisten. Das bedeutet in manchen Fällen auch, den eigenen Anspruch an den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks zu dezimieren.

Das folgende Schrittesystem kann helfen, den Nachbarschaftskrieg nicht ausbrechen zu lassen und ein harmonisches Verhältnis zu wahren.

1. Ruhe bewahren:

Kochen die Emotionen über, lässt man sich leicht zu Racheakten, Streitereien oder Drohungen hinreißen. Solche Reaktionen sind wenig hilfreich und verschlimmern die Lage noch.

Deshalb lautet das oberste Gebot: Ruhe bewahren!

2. Reden ist Gold

Hilfreicher ist es, ein offenes Gespräch zu suchen. Allerdings erst, nachdem sich das eigene Gemüt beruhigt hat. Dann kann man auch wieder sachlich an das Thema herangehen. Vorab sollte man sich selbst die Frage stellen, ob die Störung wirklich eine solch große Beeinträchtigung darstellt, dass es sich lohnt, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und eventuelle Unstimmigkeiten zu riskieren.

Entschließt man sich dazu, das Gespräch zu suchen, können folgende Punkte hilfreich sein:

  • führen Sie das Gespräch in einer neutralen Umgebung
  • bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Sammeln Sie zum Beispiel Beweise, die die Fakten aufzeigen, so versteht der Nachbar des betroffenen Grundstücks das Problem besser.
  • welche Argumente könnte der Eigentümer des anderen Grundstücks vorbringen?
  • gibt es einen Kompromiss, der geschlossen werden kann? Es ist nützlich, diesen schriftlich festzuhalten.
  • eine dritte Person, mit neutralem Blick, kann helfen zwischen dem Grundstückseigentümer und Ihnen sachlich zu vermitteln

3. Vermieter kontaktieren

Stellt sich keine Besserung der Sachlage ein, ist der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft die nächste Instanz.

Info
Mancherorts wird eine Konfliktberatungsstelle für Nachbarschaftsstreitigkeiten angeboten.

4. Einschalten des Anwalts

Sind all Ihre Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt, ist die letzte Anlaufstelle der Anwalt. Wie weiter gegen den angrenzenden Grundstückseigentümer vorgegangen wird, ob es beispielsweise zur Anzeige kommt, kann mit dem Rechtsanwalt besprochen werden.

Hatten auch Sie schon mit dieser Thematik zu tun? Wie konnten Sie das Problem lösen? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!

Gartenpflege Rechtliches Herbst

Laurien Rudhardt
verfasst vonLaurien Rudhardt

Kommentare (3)

Hans Vietmeier
| 15.03.2024
In fast allen Bundesländern (nicht in Bayern, wohl aber z.B. in NRW) stehen die von der Gemeinde gewählten Schiedpersonen für eine neutrale Erörterung rechtlicher Streitigkeiten und für die Suche nach einem außergerichtlichen Vergleich zur Verfügung. Ein Schiedaverfahren kostet nur geringe Gebühren (ca. 30 €) und ist im Erfolgsfall befriedigender als ein gerichtliches Urteil.
Fabinski
| 02.01.2024
Ich stehe vor dem selben Problem nachdem ich mein Nachbar darauf ansprach doch das viele Laub auf meinem Grundstück zu beseitigen ! Seine Antwort war nur : Auf meinem Grundstück kann ich machen was ich will ! Durch meine Lungenkrankheit Copd ist mir jegliche Belastung untersagt. Nicht nur ich habe den Ärger sondern auch meine Nachbarn ! Das Spielchen läuft schon lange so nur weil ich vor meiner Copd den Ball still hielt denkt wohl mein Nachbar , er könne mit mir machen was er will ! ! ! Ich werde jetzt den juristischen Weg gehen und um meine Laubrente kämpfen !!! uAwg Hochachtungsvoll Wolfgang Fabinski
Michael Fehrmann
| 21.12.2020
Laubrente

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