Die Rechtslage ändert sich ständig. Damit Sie nicht unangenehm überrascht werden, holen Sie sich aktuelle Informationen zum genehmigungfreien Bauen von Gartenhäusern bei Ihrer Gemeinde ein!
Lesen Sie hier, was es zu beachten gilt, wenn Sie ein Gartenhaus bauen möchten.
Viele Gartenbesitzer träumen von einem eigenen Gartenhäuschen. Ist dieses doch optisch eine attraktive Ergänzung zur Terrasse, wie auch eine praktische Lösung zur Aufbewahrung sämtlicher Gerätschaften und Gartenmöbel. Aber darf ich ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung bauen? Ja und Nein! Denn es gibt rechtliche Vorgaben, die definieren, ob Sie ohne Genehmigung bauen dürfen oder nicht.
Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, richtet sich nach:
Die Rechtslage ändert sich ständig. Damit Sie nicht unangenehm überrascht werden, holen Sie sich aktuelle Informationen zum genehmigungfreien Bauen von Gartenhäusern bei Ihrer Gemeinde ein!
Maßgeblich beeinflusst Ihr Wohnort das Projekt ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung zu bauen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, gibt es unterschiedliche Vorgaben für das Errichten eines Gartenhauses. Eine allgemeingültige Aussage, ob Sie eine Baugenehmigung brauchen oder nicht, lässt sich ohne Weiteres also gar nicht treffen. Ob dies zum Beispiel ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Bei Unsicherheiten ist es deshalb ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde über die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Gartenhauses zu erkundigen.
Auch viele Gemeinden schaffen mittels ihres Bebauungsplans Einschränkungen beim Bau von Gartenhäusern. Dort ist unter anderem festgelegt, ob sogenannte Nebenanlagen und dazu zählen - Lauben, Geräteschuppen und Gartenhäuser - nur innerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche errichtet werden dürfen. Meist ist diese Fläche dann bereits durch das Wohnhaus belegt.
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Vorgaben, wie groß das Gartenhaus maximal sein darf, bevor es einer Genehmigung bedarf.
Bundesland | genehmigungsfrei bis... | außerhalb des Bebauungsgebiets bis... |
Baden-Württemberg | 40 m³ | 20 m³ |
Bayern, Brandenburg | 75 m³ | kein Gartenhaus |
Berlin | 10 m³ | kein Gartenhaus |
Bremen | 30 m³ | 6 m³ |
Hamburg, Hessen | 30 m³ | kein Gartenhaus |
Mecklenburg-Vorpommern | 10 m³ | nur Lauben eines forst- oder landwirtschaftlichen Betriebs |
Niedersachsen | 40 m³ | 20 m³ |
Nordrhein-Westfalen | 30 m³ | 20 m³ |
Rheinland-Pfalz | 50 m³ | 10 m³ |
Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 10 m³ | kein Gartenhaus |
Schleswig-Holstein | 30 m³ | 10 m³ |
(Stand 2024)
Aber nicht nur die reine Größe des Gartenhäuschens, auch der Nutzungszweck und die dafür notwendige Ausstattung haben Einfluss darauf, ob der Bau vorher genehmigt werden muss.
In einigen Gebieten gibt es spezielle Bebauungspläne, die genau vorschreiben, welche Art von Gebäuden errichtet werden dürfen. Hier kann auch ein Gartenhaus genehmigungspflichtig sein, selbst wenn es klein ist.
Wenn das Gartenhaus als reiner Geräteschuppen oder zur Aufbewahrung von Gartenwerkzeugen genutzt wird, ist eine Genehmigung seltener erforderlich. Soll es jedoch als Aufenthaltsraum, mit Strom- oder Wasseranschluss oder als Gästehaus genutzt werden, wird meist eine Baugenehmigung benötigt.
Besondere Ausstattungsmerkmale sind zum Beispiel:
Es kann auch örtliche Gestaltungsvorschriften geben, die eingehalten werden müssen (z.B. in Bezug auf das Dach, die Materialien oder die Farben).
Auch ein baugenehmigungsfreies Gartenhaus muss mit baurechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken oder Einhaltung des Brandschutzes, vereinbar sein.
- es enthält keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
- die mittlere Wandhöhe beträgt max. 3 Meter
- die Gesamtlänge an der Grenze beträgt max. 9 Meter
In allen anderen Fällen muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden.
Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende Musterbauordnung (MBO). Diese soll den einzelnen Ländern aber lediglich als Richtlinie dienen. In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Befassen Sie sich unbedingt vor Bau des Gartenhauses mit den für Sie relevanten Paragraphen, denn in einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.
Es ist ratsam, die Nachbarn über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Gerade bei Grenzbebauungen vermeiden Sie so unangenehme Auseinandersetzungen über das neu errichtete Gartenhaus.
Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz. Dieses Gesetz gibt vor, dass pro Parzelle nur ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von maximal 24 m² inklusive überdachtem Freisitz erlaubt ist. Für größere Bauten muss immer eine Baugenehmigung beantragt werden. Weiter ist vorgeschrieben, dass das Gartenhaus nicht als Dauerwohnsitz genutzt werden darf. Es dient hier lediglich als Wetterschutz sowie der Unterbringung von Gartengeräten. Halten Sie diese Bestimmungen ein, steht einem Bau nichts mehr im Wege.
Haben Sie sich den Traum eines Gartenhauses bereits erfüllt? Dann lesen Sie in unserem Artikel "Gartenhaus organisieren", wie Sie Ihr Gartenhaus clever organisieren und einrichten. Denn Ordnung muss sein.
Die Kosten für eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus können stark variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Bundesland, der Größe und dem Wert des Gartenhauses sowie den spezifischen Anforderungen des Bauvorhabens. Im Allgemeinen setzen sich die Kosten aus folgenden Komponenten zusammen:
Gebühren für die Baugenehmigung: Diese Gebühren variieren je nach Bundesland und Gemeinde. In der Regel betragen sie etwa 0,5% bis 1% der Baukosten des Gartenhauses. Bei einem Gartenhaus, das 5.000 Euro kostet, könnten die Gebühren also zwischen 25 und 50 Euro liegen.
Planungskosten: Falls ein Bauplan oder eine Zeichnung von einem Architekten erforderlich ist, kommen diese Kosten hinzu. Diese können je nach Umfang der Arbeiten und der Region mehrere hundert Euro betragen.
Sonstige Kosten: In einigen Fällen können zusätzliche Kosten anfallen, z.B. für Vermessungen, Gutachten oder Anträge für Abweichungen von den Bauvorschriften.
Die Dauer für die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Gartenhaus kann je nach Region, Auslastung der Baubehörde und Komplexität des Vorhabens unterschiedlich sein. Im Allgemeinen können folgende Zeitrahmen erwartet werden: In vielen Fällen dauert es zwischen 4 bis 8 Wochen, bis eine Baugenehmigung erteilt wird. Dies hängt davon ab, wie schnell die Behörde den Antrag prüft und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.
Wenn zusätzliche Unterlagen, Gutachten oder Klärungen erforderlich sind, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Auch die Anzahl der eingereichten Anträge in einer Gemeinde kann die Bearbeitungszeit beeinflussen. In solchen Fällen kann es auch mehrere Monate dauern.
Manchmal kann es hilfreich sein, vorab mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob das Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Dies kann den Prozess beschleunigen.
In einigen Gemeinden gibt es die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Gebühr eine beschleunigte Bearbeitung zu beantragen. Diese Option sollte jedoch im Voraus mit der zuständigen Behörde besprochen werden.
Dimensionen |
eingeschossiges Gartenhaus von weniger als 10m³ |
Höhe unter 3 Meter Länge an der Grundstücksgrenze unter 9 Meter |
Abstand zum Nachbarn mehr als 3 Meter |
Nutzung |
Das Gartenhaus ist nicht dauerhaft bewohnbar (ohne Toilette, Feuerstelle/Heizung oder Kochmöglichkeit) |
Nutzung als Geräteschuppen / Atelier |
Gartenhaus ist eine Holzsauna oder ein Saunafass |
Rückbaumöglichkeit |
Das Gartenhaus kann problemlos abgebaut werden (ohne Betonfundament) |
Ort |
Gartenhaus ist eine Gartenlaube unter 24m² in einem Schrebergarten |
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