Bevor Sie Ihren Grill anschmeißen, ist es empfehlenswert sich in mit dem aktuellen Grill-Recht vertraut zu machen um unangenehme Auseinandersetzungen mit den Nachbarn zu vermeiden.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Regeln aufgelistet, die Sie bei Ihrer nächsten Grillfeier berücksichtigen sollten. So können Sie ganz unbekümmert die lauschigen Sommernächte in geselliger Runde und mit leckeren Köstlichkeiten vom Grill genießen.
„Wer einen eigenen Garten besitzt, der kann so oft grillen wie er möchte.“ Generell ist diese Aussage nicht falsch. Die weitverbreitete Regel greift jedoch leider nur in den seltensten Fällen. Denn auch als Hauseigentümer haben Sie Nachbarn und sind daher dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Das heißt konkret, dass sich umliegende Anwohner durch Ihre Grillfeier auf Balkon oder Terrasse nicht gestört fühlen sollen.
Wenn Sie auf diese drei Aspekte achten, sollte dem Grillen zuhause eigentlich nichts mehr im Wege stehen:
Besonders bei der Rauchentwicklung im Grill ist Vorsicht geboten. Werden die umliegenden Anwohner massiv durch den Qualm und Rauch belästigt, kann dies als eine Verletzung des Immissionsschutzgesetzes gewertet werden. Gerade auf dem Balkon oder in Reihenhäusern kann ein Holzkohlegrill problematisch werden. Bei so wenig Abstand zu den umliegenden Nachbarn, ist es empfehlenswert einen Elektrogrill zu verwenden. Außerdem sollte der Grill möglichst weit von den Nachbarhäusern entfernt platziert werden.
Auch bei Grillfeiern muss die offizielle Nachtruhe ab 22 Uhr respektiert werden. Am besten führen Sie Ihre gesellige Runde in den eigenen vier Wänden fort, oder beschränken die Lautstärke auf ein Minimum.
Grundsätzlich und unabhängig von den allgemeinen Herstellerangaben muss darauf geachtet werden, dass sich der Grillplatz u.a. nicht direkt neben oder unter Sträuchern oder Bäumen befindet. Bei größeren Grills muss ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden erhöht werden. Es sind dauerhafte Abstände von nicht weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn und nicht weniger als fünf Meter zu Gebäuden einzuhalten. Zu Gebäuden mit Außenwänden aus brennbaren Baustoffen wie Holz und zu Zelten sind es nicht weniger als acht Meter, die einzuhalten sind.
Ab wann das heimische Grillen letztlich zu häufig ist, lässt sich schwer pauschalisieren und ist stets eine Ermessenssache. Denn die Frequenz des zulässigen Grillens begründet sich auf diverse Gerichtsurteile. Rechtlich korrekte und verbindliche Schlüsse für den Einzelfall abzuleiten ist daher schwierig, da die Urteile stark voneinander abweichen. So ist in manchen Urteilen vom täglichen Grillen bis 22 Uhr die Rede, andere halten ein- bis zweimaliges Grillen pro Sommermonat für vertretbar und wieder andere gestatteten nur dreimal im Jahr, den Grill anzufeuern.
Diese Bedingungen gelten übrigens, egal ob Sie auf dem heimischen Balkon grillen oder im Garten. Wobei beim Grillen auf dem Balkon aufgrund der Brandgefahr noch zusätzlich von offenem Feuer, also Holzkohlegrills, abgeraten wird. Was es bei einer Grillparty auf dem Balkon oder der Dachterrasse sonst noch zu beachten gilt, lesen Sie in unserem Magazinartikel „Grillen auf den Balkon“.
Bei massiven Verstoß gegen diese Richtlinien des Grillrechts kann es mitunter sogar zu einer Bestrafung durch Bußgeld führen, womit aber nur in äußersten Härtefällen zu rechnen ist.
Sonderfall Grillverbot:
Wenn man Mieter ist kann einem das Grillen auf Balkon und im Garten sogar grundsätzlich untersagt werden, werfen Sie daher unbedingt einen Blick in Ihren Mietvertrag und die Hausordnung, In letztere sollten Sie auch schauen, wenn Sie eine Eigentumswohnung bewohnen. Denn durch die Hausgemeinschaft kann festgesetzt sein, ob und inwiefern überhaupt gegrillt werden darf.
Der wichtigste Punkt ist zweifellos, Ihre Grillfeier im Voraus mit Ihren Nachbarn rechtzeitig abzusprechen und sich stets rücksichtsvoll zu verhalten. So steht einem ausgelassenen Grillabend nichts im Wege
Ein sehr beliebter aber auch kritischer Punkt ist das Grillen in der freien Natur. Ein lustiger Grillabend am Baggersee, im öffentlichen Park oder im Wald ist mit Sicherheit ein einzigartiges Erlebnis. Jedoch schreibt das Grill-Recht auch hier einige wichtige Regeln vor. Grillen in der Wildnis ist generell ein heikles Thema. Um unangenehme Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie im Voraus bei der zuständigen Behörde um Erlaubnis fragen oder gleich öffentliche Grillplätze aufsuchen. Hierbei sollten aber dennoch ab 22 Uhr nicht mehr allzu ausgelassen feiern. Außerdem sollten Sie Ihre gesamten Grill-Abfälle ordnungsgemäß entsorgen – auch für liegengelassenen Müll kann es zum Teil hohe Strafen geben.
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