Menü
Magazin Logo
magazine shop products teaser
zum Shop
Alle Artikel
Garten & Lifestyle
Gartentrends Garten DIYs
Inspiration
Kulinarisches
Gartenküche Rezepte Rund ums Grillen
Tests & Empfehlungen
Produkttests Produktvergleiche Empfehlung aus der Redaktion
Ratgeber
Materialkunde Gartenmöbelwissen Rund um den Garten
Ratgeber
Wo und wann darf ich grillen?

Grill-Recht

Aktualisiert am: 06.07.2022
|
4 Min
|
Von: Iris Ahmad
Iris Ahmad
Aktualisiert am: 06.07.2022
|
4 Min

Bevor Sie Ihren Grill anschmeißen, ist es empfehlenswert sich in mit dem aktuellen Grill-Recht vertraut zu machen um unangenehme Auseinandersetzungen mit den Nachbarn zu vermeiden.

Grill-Recht

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Regeln aufgelistet, die Sie bei Ihrer nächsten Grillfeier berücksichtigen sollten. So können Sie ganz unbekümmert die lauschigen Sommernächte in geselliger Runde und mit leckeren Köstlichkeiten vom Grill genießen.

Zuhause Grillen – was sagt das Grillrecht dazu?

„Wer einen eigenen Garten besitzt, der kann so oft grillen wie er möchte.“ Generell ist diese Aussage nicht falsch. Die weitverbreitete Regel greift jedoch leider nur in den seltensten Fällen. Denn auch als Hauseigentümer haben Sie Nachbarn und sind daher dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Das heißt konkret, dass sich umliegende Anwohner durch Ihre Grillfeier auf Balkon oder Terrasse nicht gestört fühlen sollen.

Wenn Sie auf diese drei Aspekte achten, sollte dem Grillen zuhause eigentlich nichts mehr im Wege stehen:

1. Keine übermäßige Rauchentwicklung

Besonders bei der Rauchentwicklung im Grill ist Vorsicht geboten. Werden die umliegenden Anwohner massiv durch den Qualm und Rauch belästigt, kann dies als eine Verletzung des Immissionsschutzgesetzes gewertet werden. Gerade auf dem Balkon oder in Reihenhäusern kann ein Holzkohlegrill problematisch werden. Bei so wenig Abstand zu den umliegenden Nachbarn, ist es empfehlenswert einen Elektrogrill zu verwenden. Außerdem sollte der Grill möglichst weit von den Nachbarhäusern entfernt platziert werden.

2. Keine Belästigung durch Lärm nach 22 Uhr

Auch bei Grillfeiern muss die offizielle Nachtruhe ab 22 Uhr respektiert werden. Am besten führen Sie Ihre gesellige Runde in den eigenen vier Wänden fort, oder beschränken die Lautstärke auf ein Minimum.

3. Abstände einhalten

Grundsätzlich und unabhängig von den allgemeinen Herstellerangaben muss darauf geachtet werden, dass sich der Grillplatz u.a. nicht direkt neben oder unter Sträuchern oder Bäumen befindet. Bei größeren Grills muss ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden erhöht werden. Es sind dauerhafte Abstände von nicht weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn und nicht weniger als fünf Meter zu Gebäuden einzuhalten. Zu Gebäuden mit Außenwänden aus brennbaren Baustoffen wie Holz und zu Zelten sind es nicht weniger als acht Meter, die einzuhalten sind.

4. Nicht zu oft grillen

Ab wann das heimische Grillen letztlich zu häufig ist, lässt sich schwer pauschalisieren und ist stets eine Ermessenssache. Denn die Frequenz des zulässigen Grillens begründet sich auf diverse Gerichtsurteile. Rechtlich korrekte und verbindliche Schlüsse für den Einzelfall abzuleiten ist daher schwierig, da die Urteile stark voneinander abweichen. So ist in manchen Urteilen vom täglichen Grillen bis 22 Uhr die Rede, andere halten ein- bis zweimaliges Grillen pro Sommermonat für vertretbar und wieder andere gestatteten nur dreimal im Jahr, den Grill anzufeuern.


Diese Bedingungen gelten übrigens, egal ob Sie auf dem heimischen Balkon grillen oder im Garten. Wobei beim Grillen auf dem Balkon aufgrund der Brandgefahr noch zusätzlich von offenem Feuer, also Holzkohlegrills, abgeraten wird. Was es bei einer Grillparty auf dem Balkon oder der Dachterrasse sonst noch zu beachten gilt, lesen Sie in unserem Magazinartikel „Grillen auf den Balkon“.

Bei massiven Verstoß gegen diese Richtlinien des Grillrechts kann es mitunter sogar zu einer Bestrafung durch Bußgeld führen, womit aber nur in äußersten Härtefällen zu rechnen ist.

Sonderfall Grillverbot:

Wenn man Mieter ist kann einem das Grillen auf Balkon und im Garten sogar grundsätzlich untersagt werden, werfen Sie daher unbedingt einen Blick in Ihren Mietvertrag und die Hausordnung, In letztere sollten Sie auch schauen, wenn Sie eine Eigentumswohnung bewohnen. Denn durch die Hausgemeinschaft kann festgesetzt sein, ob und inwiefern überhaupt gegrillt werden darf.

 

Der wichtigste Punkt ist zweifellos, Ihre Grillfeier im Voraus mit Ihren Nachbarn rechtzeitig abzusprechen und sich stets rücksichtsvoll zu verhalten. So steht einem ausgelassenen Grillabend nichts im Wege

Grillen in der freien Natur – was ist erlaubt?

Ein sehr beliebter aber auch kritischer Punkt ist das Grillen in der freien Natur. Ein lustiger Grillabend am Baggersee, im öffentlichen Park oder im Wald ist mit Sicherheit ein einzigartiges Erlebnis. Jedoch schreibt das Grill-Recht auch hier einige wichtige Regeln vor. Grillen in der Wildnis ist generell ein heikles Thema. Um unangenehme Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie im Voraus bei der zuständigen Behörde um Erlaubnis fragen oder gleich öffentliche Grillplätze aufsuchen. Hierbei sollten aber dennoch ab 22 Uhr nicht mehr allzu ausgelassen feiern. Außerdem sollten Sie Ihre gesamten Grill-Abfälle ordnungsgemäß entsorgen – auch für liegengelassenen Müll kann es zum Teil hohe Strafen geben.

Interessante Magazinartikel rund ums Grillen

Grill reinigen
Grill reinigen leicht gemacht
magazine-fold
Grillen auf dem Balkon
Grillen auf dem Balkon
magazine-fold
Grilltypen
Grilltypen
magazine-fold
Infrarotgrill
Was ist ein Infrarotgrill?
magazine-fold
Grillen mit Kindern
Grillen mit Kindern
magazine-fold
perfekte Grillfeier
Die perfekte Grillfeier
magazine-fold
Grilltemperatur regulieren
Grilltemperatur regulieren
magazine-fold
Anzündkamin
Grill anzünden mit Anzündkamin
magazine-fold
Grill-Rezepte
Grill-Rezepte
magazine-fold
Grillen Rechtliches

Iris Ahmad
verfasst vonIris Ahmad

Kommentare (2)

JoMarie
| 16.08.2021
Hallo, ich habe mit Interesse u.a. den Beitrag zum Thema "Zuhause Grillen" gelesen, beim nachfolgenden Beitrag ist mir jedoch folgendes aufgefallen: Es geht beim Grillen im eigenen Garten nicht immer nur um das Verbieten wegen Rauchbelästigung, Lärm und der Häufigkeit des Grillens... extrem wichtig sind auch die Sicherheitsabstände zum Nachbarn. In beinahe allen vergleichbaren Beiträgen fehlt nämlich dieses entscheidend wichtige Thema, und zwar definierte Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien einer Gasgrillanlage/Outdoorküche im eigenen Garten zum Nachbarn hin, das heißt in diesen Fällen Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz/Brandprävention. Beispiel: Ein Reihenhausbesitzer hat in seinem Garten eine Gasgrillanlage/Outdoorküche, die nachweislich eine Temperatur von 800 Grad erreicht (Wärmebildkamera!), lediglich nur 20 cm entfernt am Holzzaun des Nachbarn platziert, neben der Gasgrillanlage steht im gleichen Abstand zum Zaun zudem noch dessen Heizpilz. Die Gasgrillanlage steht auch noch unter einem Grillzelt mit Stoffdach! Am Zaun und somit direkt über dieser Gasgrillanlage hängen Zweige von Nachbars Nadelbäumen, 1 m von dieser Gasgrillanlage entfernt jenseits des Zaunes steht Nachbars Holzgartenhaus und 3 m entfernt dessen Wohnhaus. Im Falle eines Brandes - holla die Waldfee :-((( Da bereits 2x ein Fettbrand entstand und der besorgte Nachbar mittels Feuerlöscher schlimmeres verhindern konnte (die Gasgrillanlage des Reihenhausbesitzers war nämlich in dem Moment unbeaufsichtigt!), ist der Reihenhausbesitzer trotz mehrmaliger Aufforderung nicht bereit, den Sicherheitsabstände umzusetzen, obwohl sein Garten ausreichend Platz dafür bietet .... Es gibt Urteile, die den Aufstellort einer Gasgrillanlage sogar an die weitest entfernte Stelle im eigenen Garten anordnen .... Wie weit muss ich mit meinem Grill/Gasgrill vom Nachbarn entfernt sein? Grundsätzlich und unabhängig von den allgemeinen Herstellerangaben muss darauf geachtet werden, dass sich der Grillplatz u.a. nicht direkt neben Sträuchern und/oder Bäumen befindet. Bei größeren Grills/Gasgrills incl. Gasflasche, muss ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden ect. erhöht werden. Es sind dauerhafte Abstände von nicht weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze zu den Nachbarn, und nicht weniger als fünf Meter zu Gebäuden einzuhalten. Zu Gebäuden mit Außenwänden aus brennbaren Baustoffen wie Holz und zu Zelten sind es sogar nicht weniger als acht Meter, die einzuhalten sind. Vorbeugender Brandschutz!!! Hitze: Abhängig von der Art des Grills entstehen Temperaturen von 400 Grad Celsius, leistungsstarke Oberhitzegrills schaffen sogar 800 Grad Celsius (Achtung: starke Strahlungshitze!). Damit diese Hitze keinen Schaden anrichtet, muss der Standort sorgfältig durchdacht sein, der Grill muss kippfrei aufgestellt sein. Brennbare Gegenstände wie Gartenmöbel, Vordächer aber auch Pflanzen, die Feuer fangen könnten, haben in der Nähe der Grillanlage überhaupt nichts verloren. Auch darf ein Gasgrill nie unter einem Sonnenschirm oder einer Markise betrieben werden! Wichtig: Auch oberhalb der Grillanlage dürfen sich keine Zweige von benachbarten Bäumen oder Hecken befinden, die in Brand geraten könnten. Denn im Inneren von Bäumen und Nadelgehölzen befinden sich meist trockene Äste/Zweige. Nadelbäume enthalten zudem ätherische Öle, die sich selbst als frisches Grün rasch entzünden können. DENN: Jedes Jahr passieren zunehmend immer mehr Unfälle beim Grillen. Dabei bergen die verschiedenen Grillgeräte unterschiedliche Gefahrenquellen. Vor allem wird der Umgang mit gefährlichen Stoffen wie Gas (Flüssiggas, die unsichtbare Lebensgefahr) unterschätzt . Die häufigsten Brandschadenursachen: Falsche Aufstellung des Grills (kein Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien) Fettbrand Bildung von Stichflammen beim An- und Nachzünden Poröse Leitungen, verschlissene Dichtungen Aus welchem Grund wird auch in ihrem Beitrag überhaupt NICHT auf die o.a. Sicherheitsabstände im eigenen Garten hingewiesen, denn genau diese Mißachtung kann einen Nachbarn auch "ganz schön auf die Palme bringen" .... Bitte unterstützen Sie mich und ergänzen Sie ihren Beitrag entsprechend, und machen Sie damit die Welt ein wenig SICHERER!!! Mit freundlichen Grüßen JoMarie
Garten-und-Freizeit-Magazin-Team
| 17.08.2021
Hallo JoMarie! Vielen Dank für Deinen ausführlichen und sehr wichtigen Kommentar zum Thema Sicherheitsabstände beim Grillen! Man merkt, Du kennst Dich aus! Danke, dass Du Dein Wissen mit uns und anderen Lesern so anschaulich geteilt hast. Wir werden den Artikel zeitnah dahingehend ergänzen. Viele Grüße, Dein Garten-und-Freizeit-Magazin-Team

Auch interessant

Grillen auf dem Balkon
Grillen auf dem Balkon
Dutch Oven
Dutch Oven
Flammkuchen grillen
Flammkuchen grillen
Rote Beete grillen
Rote Beete grillen
Spare Ribs smoken
Spare Ribs smoken
Smoken mit dem Kugelgrill
Smoken mit dem Kugelgrill
Newsletter

Newsletter

Traumhafte Ideen und Angebote

+10€ sichern

Ja, ich möchte den Newsletter von Garten und Freizeit abonnieren. Der Widerruf ist jederzeit möglich - Näheres dazu hier. Als Gegenleistung erhalten Sie einen 10€-Gutschein. Gilt ab einem Mindestbestellwert von 50€ (nur für Neuabonnenten) und ist nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar.

Rechtliches
Über uns
Entdecken Sie unser vielseitiges Gartensortiment!
magazine shop products teaser
Zu unserem Shop
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
  • Widerrufsrecht
  • Cookie-Einstellungen
Version: guf-0.9-9050-g9957c9a58  |  Hash: 9957c9a587270b6d3450acd2dd66fabf27f8475d  |  Branch: (HEAD, tag: v6.43.0, origin/production, refs/pipelines/159509)