Winter-Rabatt: ›
Winter-Rabatt: ›
COMPLIANCE bedeutet "Rechtstreue" bzw. "Rechtskonformität" und steht für die Pflicht der Geschäftsführung und Geschäftsleitung, die Umsetzung, Einhaltung und Kontrolle bindender Bestimmungen im Unternehmen sicherzustellen.
Auf diesen Seiten informieren wir Sie hinsichtlich unserer Tätigkeiten, die sich aus den verschiedenen Compliance-Themen für die WEKO Gruppe ergeben. Dieser Bereich wird fortlaufend an neue gesetzliche Vorgaben aus Deutschland oder der EU angepasst oder um diese erweitert.
Seit Juli 2023 sind die Unternehmen der WEKO Gruppe im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) dazu verpflichtet, Meldestellen zu potenziellen Verstößen zu schaffen. Diese gesetzliche Vorgabe haben wir für alle unsere Mitarbeiter, Kunden und andere Dritte umgesetzt.
Sie haben darüber die Möglichkeit, etwaige Gesetzesverstöße – auch anonym – zu melden, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Bestechungsversuche etc.
Wir bitten Sie, nur wahrheitsgemäße Meldungen abzugeben.
Darüber hinaus soll dieses digitale Hinweisgebersystem keinesfalls die Kommunikation zwischen Kolleginnen und Kollegen und zu Ihren Vorgesetzten ablösen, sondern einen weiteren Meldekanal eröffnen, wenn Sie zum Beispiel Angst davor haben, dass sich Ihre Meldung negativ auf Sie auswirken könnte.
Ihre Vertraulichkeit wird zudem sichergestellt, indem ausschließlich unser Compliance-Team und die Vertrauenspersonen Zugriff auf Ihren Hinweis haben. Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter dieses Teams werden diesen Hinweis vertraulich behandeln und lediglich die Stellen involvieren, die zur Bearbeitung des Hinweises zwingend erforderlich sind.
Das Hinweisgebersystem haben wir über die "Hintbox" des externen Anbieters lawcode GmbH realisiert. Es handelt sich um ein völlig autarkes System, auf dessen Programmierung oder Datenbanken wir keinen Zugriff haben, somit ist der größtmögliche Schutz hinweisgebender Personen gewährleistet.
Unser Hinweisgebersystem erreichen Sie über den folgenden Link: https://weko-gruppe.hintbox.de/
Im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden erstmals Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt im eigenen Geschäftsbereich, aber vor allem auch entlang der Lieferkette als unternehmerische Verantwortung festgelegt.
Das LkSG gilt ab Januar 2024 für alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund ist die WEKO Gruppe mit all ihren Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen innerhalb der eigenen Geschäftsfelder, aber auch innerhalb der Lieferketten zu analysieren, zu verhindern oder mindestens zu minimieren.
Für unsere Unternehmen bedeutet die Umsetzung des Gesetzes auch die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Das sind z.B.
und weitere.
Als Beschwerdesystem setzen wir für das LkSG die "Hintbox" des externen Anbieters lawcode GmbH ein. Es handelt sich um ein externes System, das es Hinweisgebern ermöglicht die Beschwerde auf digitalem Wege - schriftlich oder fernmündlich - und auf Wunsch auch anonym sicher zu übermitteln. Dies kann zudem in 31 Sprachen geschehen.
Sie erreichen das Beschwerdeverfahren über diesen Link: https://weko-gruppe.hintbox.de/
Die zugehörige Verfahrensordnung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir Fragen rund um Ihre Bestellung oder Lieferung hier nicht bearbeiten.
Wenden Sie sich dazu bitte an die jeweilige Kundenbetreuung.